Verband Wohneigentum

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts !

Sammelklage … in Deutschland nicht zulässig

Der Verband Wohneigentum Hessen e.V. geht einen anderen Weg.  

Wir versuchen ggf. eine Musterklage einzuleiten.  Die Mitglieder legen Widerspruch zu den Bescheiden ein und mit der Kommune wird vereinbart, dass alle Widersprüche ruhen, bis das Musterverfahren abgeschlossen ist.  

In der Regel wird das akzeptiert, da die Vorgehensweise kostensparend für die Kommune ist.



Wenn Sie von der Planungsabsicht einer grundhaften Erneuerung „Ihrer“ Straße erfahren, wenden Sie sich an uns. 

Wir beraten Sie über weitere, notwendige Schritte. 

Sie haben einen Beitragsbescheid über Straßenausbaubeiträge erhalten. Was ist zu tun? 

Zunächst einmal ist darauf zu achten, dass die Widerspruchsfrist nicht abläuft. Hierzu haben Sie einen Monat Zeit. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich und kann ggf. später nachgereicht werden. 

Viele Beitragsbescheide sind fehlerhaft und deshalb sollte jeder Bescheid rechtlich geprüft werden. Dies kann nur durch Fachleute, in der Regel sind das Fachanwälte für das Verwaltungsrecht, sichergestellt werden. Häufig bekommt man sein Recht nur durch Klagen vor den Verwaltungsgerichten. 

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts! 

Als Mitglied im Verband Wohneigentum können sie umfangreiche, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Im Mitgliedsbeitrag ist u.a. die Rechtsberatung und eine Immobilienrechtschutzversicherung enthalten. 

Wie unterstützt der Verband Wohneigentum seine Mitglieder? 

  • Sie bekommen eine erste Einschätzung, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind 
  • Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs ohne Begründung 
  • Bei Ablehnung eines Widerspruchs ist ggf. Rechtsschutz in einem eventuell eintretenden Klageverfahren durch die Mitgliedschaft gegeben

Nur ein mitgliedsstarker Verband findet Gehör.


Wenden Sie sich per E-Mail an Ihren Landesverband

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