Wiederkehrende Beiträge
Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erfolgreich
Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht
Viele Kommunen und Politiker präferieren die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge
Wiederkehrende Beiträge sind Augenwischerei, da:
1. die Beiträge zwar geringer, aber nicht weniger werden
2. auch hier nur die Anlieger Beiträge zahlen und nicht die Allgemeinheit, die die Straßen nutzt
3. der Anlieger keine Möglichkeiten der Mitsprache hat, welche Straßen saniert werden
4. es somit mit Sicherheit zu einem Anspruchsdenken kommen wird (… meine Straße zuerst)
5. Anlieger von Bundes- und Landesstraßen nun auch zur Beitragspflicht herangezogen werden
6. vermutet werden kann, dass Instandsetzungsmaßnahmen in die Beiträge einfließen
7. die Beitragshöhe dann in der Regel bei durchgängig 75% der Kosten liegen wird
8. diejenigen, die bereits in der Vergangenheit Beiträge (Einmalbeiträge) gezahlt haben, lediglich auf einen Zeitraum von 25 Jahren befreit werden; eine fachgerecht sanierte Straße hält aber durchaus 40-50 Jahre
9. eine gerechte finanzielle Belastung durch unterschiedliche Abrechnungsgebiete nicht gegeben sein kann
10. die Kosten für die Bildung von Abrechnungseinheiten - i.d. Regel durch Externe - enorm hoch sind, und diese wiederum auf die Bürger umgelegt werden
11. die Verwaltungskosten durch die Erstellung und Bearbeitung der Bescheide steigen wird, die auch der Bürger tragen muss
12. die Rechtssicherheit nicht gegeben ist - unklare Rechtslage