Steuererklärung
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2017
Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar
Revision ist jedoch bereits beim BFH anhängig
Sind Straßenausbaubeiträge steuerlich absetzbar?
Gerichte sowie Finanzbehörden haben unterschiedlich entschieden.
Der Bund der Steuerzahler rät: sofern keinen Arbeitskosten in der Rechnung ausgewiesen sind, sollten 50% der Kosten als solche in der Steuererklärung angesetzt werden. Bei abschlägigem Bescheid sollte Einspruch eingelegt werden. Zur Begründung kann auf die Musterklage des Steuerzahlerbundes hingewiesen werden.