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Steuererklärung

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2017

Erschließungs­beiträge für Straßen­ausbau­maßnahmen sind nicht als Hand­werker­leistungen steuerlich absetzbar

Revision ist jedoch bereits beim BFH anhängig

Sind Straßenausbaubeiträge steuerlich absetzbar?

Gerichte sowie Finanzbehörden haben unterschiedlich entschieden. 

Der Bund der Steuerzahler rät: sofern keinen Arbeitskosten in der Rechnung ausgewiesen sind, sollten 50% der Kosten als solche in der Steuererklärung angesetzt werden. Bei abschlägigem Bescheid sollte Einspruch eingelegt werden. Zur Begründung kann auf die Musterklage des Steuerzahlerbundes hingewiesen werden.