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Definition des Begriffs „Vorteil„

Als Begründung bzw. Rechtfertigung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Anlieger wird ein Vorteil für die Grundstückseigentümer unterstellt. 

Eine sehr umfangreiche Analyse des Vorteilsbegriffs durch Dr. Ernst Niemeier (ehemals Lehrbeauftragter an der Hochschule Bremer) negiert diese Annahme. 

Fazit am Ende des Berichts:

„Es gibt für Hauseigentümer keine „besonderen Vorteile“ aus der Straßensanierung. Kommunale Straßennetze müssen als "öffentliche Güter“ aus Steuern finanziert werden.“