Definition des Begriffs „Vorteil„
Als Begründung bzw. Rechtfertigung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Anlieger wird ein Vorteil für die Grundstückseigentümer unterstellt.
Eine sehr umfangreiche Analyse des Vorteilsbegriffs durch Dr. Ernst Niemeier (ehemals Lehrbeauftragter an der Hochschule Bremer) negiert diese Annahme.