
hohe Beträge für den Einzelnen
nur die jeweiligen Anlieger sind beitragspflichtig und der oft genannte Vorteil ist NICHT gegeben !
geringere, wiederkehrende Beiträge durch Kostenaufteilung auf mehrere Anlieger im Abrechnungsbereich
hoher Verwaltungsaufwand durch Neuerfassung und -Bewertung der Grundstücke und Gebäude
auch Anlieger von Kreisstraßen werden beitragspflichtig
letzendlich nicht kostengünstiger
durch Umlagemöglichkeit auf die Mieter werden zwar auch weitere Nutzer der Straße an den Kosten beteiligt, i.d. Regel verbleiben aber die Kosten bei dem Grundstückseigentümer, sofern dieser nicht vermietet.
gerechteste Form der Finanzierung, da hierfür bereits Steuern erhoben werden und so alle Bürger an den Kosten beteiligt werden.